Energieberatung

Vor - Ort Energieberatung

Um das Einsparpotential im Gebäudebestand sinnvoll zu nutzen, gibt das Bundesministerium für Wirtschaft mit dem Förderprogramm "Energiesparberatung Vor-Ort" eine wichtige Entscheidungshilfe.

Die Beratung - durch unabhängige und vom Bundesamt für Wirtschaft zugelassene Energieberater - wendet sich an private Haus- und Wohnungseigentümer.

Energiesparberatung vor Ort:
ein lohnendes Angebot

Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden („Vor-Ort-Beratung“) ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld insbesondere in Wärmedämmung, die Erneuerung der Warmwasserbereitung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren.

Die drei Phasen der Energiesparberatung vor Ort:
Der Berater schließt mit Ihnen einen Vertrag, in dem die drei Phasen der Beratung festgeschrieben sind. In diesem verpflichtet sich der Berater:

  • den Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort und Stelle zu erfassen, insbesondere der bautechnischen und -physikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten,
  • einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen,
  • die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkosten-Ersparnis mit Ihnen mündlich zu erörtern. 

Phase 1: Die Erhebung des Ist-Zustandes

Aufgabe des Beraters ist es, den energietechnischen Ist-Zustand sowohl des Gebäudes als auch der Heizungsanlage darzustellen und auszuwerten. Zweck der Erhebung ist es, alle energetischen Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage aufzuspüren und aufzulisten.

Zunächst hat der Berater die allgemeinen Gebäudedaten zu notieren: Haustyp und Baujahr, Zahl der Wohneinheiten, Größe der beheizbaren Wohnfläche. Dann muss er die Gebäude wärmetechnisch einstufen, und zwar getrennt für Außenwandflächen, Dachflächen, Fensterflächen, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände zu unbeheizten Gebäudebereichen, offensichtliche Wärmebrücken (Balkonplatte, Rolladen-Kästen, Heizkörper-Nischen, Gebäudeecken, usw.).

Die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig für die genaue Ermittlung des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte, auch Teilflächen berücksichtigende Auswahl der zu empfehlenden Energiespar-Maßnahmen.

Ferner muss der Berater genaue Angaben über das Volumen des Gebäudes machen. Diese Angaben dienen dazu, den Lüftungswärme-Bedarf des Hauses zu ermitteln. Dabei sind auch offensichtliche unkontrollierte Lüftungswärmeverluste (z.B. durch undichte Fenster, Türen, Dächer (ausgebaut), Verbrennungsluftversorgung von Kachel- oder Kaminöfen aus beheizten Räumen usw.) zu erfassen und auszuweisen.

Schließlich muss der Berater noch den Ist-Zustand der Heizungsanlage selbst erfassen. Dazu gehören neben den Grunddaten der Anlage (Typ, Nenn-Leistung, Wirkungsgrad usw.) die Daten über den Wärme-Erzeuger (mindestens entsprechend Schornsteinfeger-Protokoll) sowie genaue Angaben über die bisherigen Energie-Verbräuche, den Zustand der Abgasanlage und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen im gesamten Heizungssystem inklusive ihrer Steuer- und Regelungstechnik.

Phase 2: Der Beratungsbericht

Nach der Analyse des Ist-Zustands fertigt der Berater einen schriftlichen Beratungsbericht an, der folgende Punkte enthält:

  • Die Grunddaten des Gebäudes,
  • den energetischen Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage,
  • die energetischen Schwachstellen,
  • die Warmwasserbereitung,
  • Vorschläge zu Energiespar-Maßnahmen (mindestens zwei, jeweils mit Angabe der Kosten, evtl. unter Berücksichtigung von Eigenleistungen),
  • Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien,
  • einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand  mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen,
  • einen Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten (vor allem von Kohlendioxid und Stickstoffoxid) im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen, die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen in nachvollziehbarer Form, so dass der Beratene später die Wirtschaftlichkeitsberechnung selbständig an aktuelle Preisentwicklungen anpassen kann,
  • einen differenzierten Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Datenerhebung und deren Auswertung sowie
  • eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen).
  • Der Beratungsbericht muss anbieterunabhängig sein.
  • Allen vorgeschlagenen Maßnahmen müssen die anerkannten Regeln der Technik zugrunde liegen.

Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch

Zu den vertraglichen Pflichten des Beraters gehört es, dem Beratungsempfänger, also Ihnen, den Beratungsbericht auszuhändigen und den Inhalt in einem persönlichen Abschlussgespräch zu besprechen.

Bei diesem Gespräch geht es vor allem darum, die vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen im Einzelnen zu erörtern. Aufgabe des Beraters ist es zum Beispiel, Ihnen konkrete Tipps zu geben, wie Sie die Vorschläge am besten (und kostengünstigsten) umsetzen können.

Der Berater soll Sie auch auf Förderprogramme aufmerksam machen und Ihnen die entsprechenden Ansprechpartner benennen. Ferner soll er ausführlich auf Ihre Fragen eingehen und Ihnen behilflich sein, wenn Sie zum Beispiel eine Erweiterung des Maßnahmen-Katalogs wünschen.

Dazu sollte dem Beratungsempfänger nach Möglichkeit der Bericht vor dem persönlichen Gespräch zur Verfügung gestellt werden.

Geringe Kosten, großer Nutzen

Eine detaillierte und arbeitsaufwändige Beratung durch hochqualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung aber auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Festbetrag an den Beratungskosten.

Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird entsprechend als nicht rückzahlbarer Festbetrag an den antragstellenden Berater als Projektförderung ausgezahlt. Er beträgt 175,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 250,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Anträge und Verfahren

Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung und die Abwicklung übernimmt der Berater.

Er reicht vor Beginn der Beratung den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über den Antrag entschieden.

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